Sicherheitsgrundsätze
Die folgenden Punkte beschreiben das öffentliche Sicherheitszielbild. Sie sind keine Aussage, dass jede genannte Kontrolle bereits vollständig umgesetzt oder produktiv wirksam ist.
Sicherheit wird über Identität, Anwendung, Daten, Kommunikation und Betrieb hinweg betrachtet. Die öffentliche Dokumentation erklärt die Grundsätze, ohne Schutzmassnahmen durch interne Details zu schwächen.
Grundsätze
- minimale notwendige Rechte;
- sichere Standardwerte;
- klare Dienst- und Datenverantwortung;
- mehrschichtige Zugriffskontrolle;
- kontrollierte Änderungen;
- nachvollziehbare sicherheitsrelevante Ereignisse;
- regelmässige Prüfung und Verbesserung;
- datenschutzgerechte Begrenzung von Daten und Protokollen.
Sicherheitsinformationen bleiben abgestuft
Öffentlich zulässig sind allgemeine Architektur, Integrationsregeln und Verantwortlichkeiten. Nicht öffentlich sind konkrete Systeme, Netzwerke, Zugangsinformationen, Schutzkonfigurationen, privilegierte Befehle, nicht freigegebene Endpunkte und Schwachstellendetails.
Kein Sicherheitsversprechen ohne Nachweis
Eine geplante Kontrolle wird als geplant dokumentiert. Aussagen wie „vollständig sicher“ oder „konform“ werden nicht aus einem Architekturentwurf abgeleitet.