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Datenschutzgrundsätze

Konzept

Diese Seite beschreibt Grundsätze für die Produkt- und Architekturentwicklung. Sie ist keine Datenschutzerklärung für diese Website oder ein Produkt und beschreibt keine konkreten Datenbearbeitungen.

Grundsätze​

  • nur erforderliche personenbezogene Daten verarbeiten;
  • Zwecke und Verantwortlichkeiten verständlich erklären;
  • Aufbewahrung begrenzen und Löschung planbar machen;
  • Zugriffe auf Personen- und Kommunikationsdaten kontrollieren;
  • Betroffenenrechte und Kontaktwege vorbereiten;
  • Datenschutz bereits bei Architektur und Standardwerten berücksichtigen;
  • risikoreiche Bearbeitungen gesondert bewerten.

Vor einer Veröffentlichung​

Eine Datenschutzerklärung muss zu den tatsächlich stattfindenden Datenbearbeitungen passen. Dafür sind unter anderem Verantwortlichkeit und Kontakt, bearbeitete Daten, Zwecke, Aufbewahrung, Empfänger, mögliche Bekanntgaben ins Ausland sowie die anwendbaren Rechte zu klären. Für docs.heuberger-development.ch betrifft dies beispielsweise die später gewählte Hosting- und Protokollierungskonfiguration sowie allfällige Analyse- oder Drittdienste.

Rechtlicher Rahmen​

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wird für jedes konkrete Angebot anhand von Zielmarkt, Datenbearbeitung und Rolle des Dienstes fachkundig geprüft. Für Angebote aus der Schweiz ist insbesondere das Schweizer Datenschutzrecht relevant. Bei einem entsprechenden Bezug zur Europäischen Union können zusätzlich europäische Datenschutzvorgaben gelten. Diese Seite nimmt keine abschliessende rechtliche Einordnung einzelner Produkte vor.

Offizielle Einstiege:

Diese Grundsätze sind keine Rechtsberatung und keine Erklärung, dass ein Produkt bereits sämtliche anwendbaren Pflichten erfüllt.