Dateiversionierung
Versionierung soll Änderungen nachvollziehbar machen, ohne ältere Inhalte unkontrolliert öffentlich zu halten.
Grundsätze
- Jede Version gehört eindeutig zu einem Asset.
- Die aktive Version wird ausdrücklich bestimmt.
- Frühere Versionen behalten ihren eigenen Sicherheits- und Aufbewahrungsstatus.
- Metadatenänderungen und Inhaltsänderungen werden unterscheidbar behandelt.
- Wiederherstellung benötigt dieselben Berechtigungsprüfungen wie andere schreibende Aktionen.
Aufbewahrungsdauer, Anzahl verfügbarer Versionen und Wiederherstellungsregeln werden erst mit einem freigegebenen Produkt- und Datenschutzkonzept festgelegt.