Gemeinsame Geschäftslogik
Geschäftslogik gehört nur dann in die Core API, wenn sie tatsächlich produktübergreifend dieselbe Bedeutung, Verantwortung und Lebensdauer besitzt.
Entscheidungskriterien
Eine gemeinsame Funktion sollte:
- von mehreren Produkten in gleicher fachlicher Bedeutung benötigt werden;
- einen eindeutigen Datenverantwortlichen besitzen;
- unabhängig von der Oberfläche eines einzelnen Produkts bestehen;
- ohne Kopplung an produktspezifische Workflows funktionieren;
- klare Datenschutz- und Berechtigungsgrenzen haben.
Gegenbeispiel
Ein allgemeiner Projektname kann gemeinsam sein. Ein produktspezifischer Freigabeprozess gehört dagegen in die zuständige Produkt-API, selbst wenn mehrere Produkte grundsätzlich Projekte verwenden.