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Gemeinsame Geschäftslogik

Konzept

Geschäftslogik gehört nur dann in die Core API, wenn sie tatsächlich produktübergreifend dieselbe Bedeutung, Verantwortung und Lebensdauer besitzt.

Entscheidungskriterien​

Eine gemeinsame Funktion sollte:

  • von mehreren Produkten in gleicher fachlicher Bedeutung benötigt werden;
  • einen eindeutigen Datenverantwortlichen besitzen;
  • unabhängig von der Oberfläche eines einzelnen Produkts bestehen;
  • ohne Kopplung an produktspezifische Workflows funktionieren;
  • klare Datenschutz- und Berechtigungsgrenzen haben.

Gegenbeispiel​

Ein allgemeiner Projektname kann gemeinsam sein. Ein produktspezifischer Freigabeprozess gehört dagegen in die zuständige Produkt-API, selbst wenn mehrere Produkte grundsätzlich Projekte verwenden.